Erste Schwierigkeiten
Unternehmen stehen regelmäßig vor Herausforderungen, von denen einige erheblich sein können. Diese können durch vorübergehende oder saisonale Liquiditätsengpässe, Streitigkeiten oder Probleme mit Kunden oder Lieferanten verursacht werden. Auch Meinungsverschiedenheiten zwischen Gesellschaftern können eine Rolle spielen.
Bestimmte Regelungen des Zivil- oder Handelsgesetzbuchs können Ihrem Unternehmen helfen, diese schwierige Phase zu überstehen. Es können Zahlungsaufschübe verhandelt und ein ad-hoc-Mandat oder ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Diese oft vertraulichen Verfahren sind äußerst wertvolle Instrumente.
Darüber hinaus gibt es Vermittlungs- und Einspruchsmöglichkeiten gegenüber den Steuerbehörden oder den Sozialversicherungsträgern (URSSAF).
Zahlungseinstellung
Ein Unternehmen kann mit schwerwiegenderen oder fortgeschrittenen Schwierigkeiten konfrontiert werden. Das Handelsgesetzbuch sieht verschiedene Arten von Insolvenzverfahren vor, je nachdem, ob eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt oder nicht.
Übertragungsplan
Ein Insolvenzverfahren bedeutet nicht zwangsläufig die Veräußerung aller Unternehmenswerte.
Ein Übertragungsplan kann vorgesehen werden, oder Vermögenswerte können mit Zustimmung des Insolvenzrichters im Rahmen eines freihändigen Verkaufs veräußert werden.
Unsere Kanzlei begleitet Sie in diesen Prozessen: Wir helfen Ihnen, relevante Daten zu den veräußerten Vermögenswerten oder dem insolventen Unternehmen zu analysieren, ein stimmiges Angebot zu erstellen, die Kommunikation mit den Verfahrensorganen und dem Gericht zu steuern und Sie in den erforderlichen Anhörungen und Meetings zur Umsetzung Ihres Projekts zu unterstützen.